Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen

Identität des Verkäufers/Dienstleisters: 

René Burtscheidt (handeltreibend unter der Bezeichnung “Schreinerei Burtscheidt“)
Sandstraße 82
4711 Walhorn
Belgien

Telefon: +3287850008
Telefax: +3287850008
E-Mail: info@moebelbau-burtscheidt.be

Handelsregister Eupen 
Unternehmensnummer: BE0650397668

 

Anwendungsbereich

Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Abmachung, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die zwischen der Schreinerei René Burtscheidt (hiernach “Schreinerei“ genannt) und seinen Vertragspartnern (hiernach “Kunden“ genannt) über die Internetseite www.moebelbau-burtscheidt.be geschlossenen Verträge.

Alle gegenteiligen Bedingungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag. Dem Kunden ist bewusst, dass er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen anerkennt.

Die Bestimmungen der Artikel 1 bis 13 gelten sowohl für die Verkaufs- wie die Werkverträge.

 

1. Zustandekommen  des Vertrages

Die Angebote auf www.moebelbau-burtscheidt.be sind unverbindlich und keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden.

Der Kunde kann eine rechtlich unverbindliche Anfrage oder ein rechtlich verbindliches Angebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem  abgeben. 

Hierzu kann er im Bereich „Möbelplaner“ ein neues Möbel konfigurieren und anschließend „in den Warenkorb“ legen.

Danach besteht die Möglichkeit, eine rechtlich unverbindliche Anfrage für das Projekt zu übersenden oder das Möbelstück rechtsverbindlich und kostenpflichtig zu bestellen. 

In beiden Fällen werden die gewählten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. 

Vor Absenden der Anfrage und der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern bzw. den Vorgang abzubrechen. 

Mit dem Absenden der Anfrage über die Betätigung der Schaltfläche "Anfrage absenden" gibt der Kunde nur eine rechtlich unverbindliche Anfrage bei der Schreinerei ab.

Mit dem Absenden der Bestellung über die Betätigung der Schaltfläche "Projekt kostenpflichtig bestellen" gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Bestellangebot bei der Schreinerei ab.

Der Kunde erhält zunächst eine automatisch generierte E-Mail über den Eingang seiner Anfrage oder Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

 Die Annahme des Angebots durch die Schreinerei und damit der Vertragsabschluss erfolgt innerhalb von 4 Werktagen durch Bestätigung in Textform, in der Regel durch E-Mail, in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollte der Kunde keine entsprechende Nachricht erhalten haben, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls vom Kunden bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich von der Schreinerei zurückerstattet.

Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Die Schreinerei unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches  Angebot in Textform, in der Regel durch E-Mail, welches der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass seine bei der Schreinerei hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

2. Vertragstextspeicherung

Der vollständige Vertragstext wird von der Schreinerei nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei der Schreinerei werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt.

Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen

Angebotes per E-Mail übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

 

3. Wesentliche Merkmale  der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite www.moebelbau-burtscheidt.be

 

4. Zahlungsmodalitäten 

Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.

 

5. Zahlung 

Der Zahlungsort ist Walhorn. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise, Liefer- und Montagekosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Die anfallenden Versand- und Montagekosten können erst ermittelt werden, sobald der Kunde seine Lieferadresse spezifiziert hat. Die Versand- und Montagekosten werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

Die Rechnungen sind netto zahlbar, ohne Skonto, bei Erhalt. Auf den nicht fristgerecht bezahlten Betrag werden von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jährlich 10% Zinsen berechnet. Jeder Zahlungsverzug von Rechnungen oder Teilrechnungen ab Verfalltag wird mit einer Entschädigung von 10% mit einem Minimum von 90,00€ auf alle noch ausstehenden Beträge geltend gemacht. Dies auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches Artikel 1147 und 1152. Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag werden alle Offenstände dieses Debitorenkontos sofort  fällig und genehmigt der Schreinerei den laufenden Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne weitere Formalitäten und unter Vorbehalt von Schadenersatz und Zinsen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum der Schreinerei.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Schreinerei behält sich das Eigentum an dem Liefer- und Leistungsgegenstand vor, bis sämtliche Forderungen der Schreinerei aus der Geschäftsverbindung seitens des Kunden erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schreinerei nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme des Liefer- und Leistungsgegenstandes berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch die Schreinerei liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn die Schreinerei dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Kunden stets für die Schreinerei vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, nicht  der Schreinerei gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Schreinerei das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren der Schreinerei mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Schreinerei anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für die Schreinerei. Für die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die Schreinerei  ist berechtigt, den Liefer- und Leistungsgegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

 

7. Widerrufsbelehrung

Die Schreinerei schließt ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Daher besteht gem. Artikel IV.53, 3° des Wirtschaftsgesetzbuches kein Widerrufsrecht.

Für die Bestellung von reinen Dienstleistungen wie Aufmaß- und Beratung gilt folgendes:

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tage des Vertragsschluss gemäß Artikel VI. 47, § 2, 1° des Wirtschaftsgesetzbuches. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 

 

Schreinerei Burtscheidt, Sandstraße 82, 4711 Walhorn Belgien

Telefon: 0032 87 850008
Telefax: 0032 87 850008
E-Mail: info@moebelbau-burtscheidt.be

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Schreinerei mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

Ende der Widerrufsbelehrung 

 

 

8. Vertragsbruch/Annullierung

Unter Vorbehalt des Widerrufsrechts hat die Annullierung eines Vertrages oder Vertragsbruch seitens des Kunden eine Entschädigungszahlung an die Schreinerei zur Folge, die pauschal auf 30% des Vertragswerts festgesetzt wird. 

Das Recht der Schreinerei in diesem Fall auf Vertragseinhaltung zu bestehen bleibt unbeschadet. 

Im Falle einer Annullierung oder eines Vertragsbruchs seitens der Schreinerei kann der Kunde seinerseits eine Entschädigung entsprechend 30 % des Vertragswertes fordern. 

 

9. Gewährleistung 

Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die Angaben der Schreinerei und die Produktbeschreibung der Schreinerei und deren Zulieferer als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und der Schreinerei offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen

Im Falle von verdeckten Mängeln gelten prinzipiell folgende gesetzliche Haftungsrechte für Konsumenten.

Innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung haftet der Verkäufer für alle Produktmängel, die schon bei Lieferung bestanden. Der Konsument muss die Mängel der Schreinerei innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung melden. Treten die Mängel in den ersten sechs Monaten nach Lieferung auf, so ist vorausgesetzt, dass diese Mängel schon bei Lieferung bestanden. 

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend, dass verdeckte Mängel binnen sieben Tagen ab Entdeckung gemeldet werden müssen und die Gewährleistungspflicht nur ein Jahr ab Lieferung der Ware gilt. 

Bei Mängeln leistet die Schreinerei nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss die Schreinerei nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. 

 

10. Haftung

Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der Schreinerei bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde, sowie Pflichten, die der Vertrag der Schreinerei nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz

Die Schreinerei behandelt die persönlichen Daten des Kunden und der Nutzer der Internetseite vertraulich und stellt diese Dritten (d.h. seinem Materiallieferanten) nur insoweit zur Verfügung, als dies durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt.

Die Schreinerei weist darauf hin, dass persönliche Daten der  Kunden elektronisch verarbeitet werden. Die Daten werden allein zur Durchführung des Vertrages verwendet, soweit nicht Anderweitiges vereinbart ist. Bei Kündigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Kunden mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn, ihre weitere Speicherung ist rechtlich vorgesehen oder gesondert vereinbart.

Der Kunde, der persönliche Daten mitgeteilt hat, hat das Recht auf diese Informationen zuzugreifen um diese zu korrigieren oder zu aktualisieren. 

Der Kunde kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung unter nachfolgender Adresse widersprechen: 

Schreinerei Burtscheidt
Sandstraße 82
4711 Walhorn

Telefon: 0032 87 850008
Telefax: 0032 87 850008
E-Mail: info@moebelbau-burtscheidt.be

 

12. Urheberrecht und geistiges Eigentum 

Alle Texte, Fotos, Graphiken, Skizzen, Videos oder ähnliche Publikationen der Schreinerei sind dem Schutz der Urheberrechts unterworfen. Der Nachdruck und das Veröffentlichen unserer Fotos, Abbildungen, Skizzen, usw. ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung gestattet. 

 

13. Außergerichtliche Einigung,  Rechtswahl und Gerichtsbarkeit

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Das belgische Recht ist ausschließlich auf die Verträge mit der Schreinerei anwendbar. Zuständige Gerichtsbarkeit ist Eupen.

 

14. Lieferbedingungen (nur im Falle eines Kaufvertrages)

Die Ware wird erst nach Anzahlung von 60%  des Verkaufspreises geliefert, es sei denn die Auftragsbestätigung sieht andere Vorbezahlungen vor. 

Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung.

Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder nicht versichert erfolgt. 

Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Gefahr des Kunden.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Die Lieferung erfolgt bis zur Verwendungsstelle. Dabei ist es notwendig, dass es eine Zufahrts-, Wende- und Ablademöglichkeit für einen LKW gibt und die Verwendungsstelle mit der Ware zugänglich ist. Bei einer Lieferung in den 5ten Stock oder höher muss ein Aufzug nutzbar sein. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. Über Lieferverzögerungen informiert die Schreinerei umgehend. 

Die Schreinerei liefert unverbindlich im Prinzip innerhalb 3-6 Wochen.

 

15.Werkvertragsbedingungen 

 

15.1 Kostenvoranschlag - Offerte - Bestellung

Die Offerten und Kostenvoranschläge der Schreinerei bleiben 6 Monate nach schriftlicher Erstellung gültig. Diese sind ebenso erst nach schriftlicher Bestätigung der Schreinerei gültig, sowie nach Anerkennung der individuellen Konditionen des Gewerks, die vom Kunden auferlegt werden. Die angegebenen Termine für die Fertigstellung der Arbeiten haben indikative Werte und berechtigen nicht bei Nichtrespekt den Auftrag zu stornieren oder eine eventuelle Entschädigung, gleich welcher Art, zu fordern.

Der  Kunde wird, im Rahmen der Möglichkeiten, über eventuelle Mehrarbeiten die zur Ausführung des Auftrages unumgänglich sind, informiert. Im Falle, dass der Kunde diese nicht formell, spätestens bei Beginn der Ausführungen, bestreitet, werden diese Mehrarbeiten als Vertragsgegenstand betrachtet und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in Abrede gestellt werden. Die Schreinerei hat das Recht, bei Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten, eine 60%tige Anzahlung, basiert auf das Gesamtvolumen des Auftrages, zu fordern sowie eine zusätzliche Anzahlung von 20% vor Montage. Insofern diese Anzahlung verweigert wird, ist die Schreinerei berechtigt die Arbeiten automatisch zu unterbrechen. 

 

15.2 Ausführung der Arbeiten

Während der Ausführung der Arbeiten ist die Wasser- und Stromversorgung kostenlos zu unserer Verfügung zu stellen. Bei der Ausführung der Arbeiten hat weiterhin der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass im Arbeitsbereich jeglicher Durchgang untersagt ist und andere Handwerker keine Behinderung für unsere Tätigkeit darstellen. Der Arbeitsbereich muss von jedem Unrat gesäubert werden und den Instruktionen der Schreinerei entsprechen.

Der Kunde ist vollauf verantwortlich für den Untergrund auf welchem unsere Arbeiten getätigt werden, sowohl für die Beschaffenheit als auch dessen Zuverlässigkeit.

Dem Kunden ist der Zustand der Materialien die im Gebäude verarbeitet wurden bewusst und trägt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Unfälle, die während der Ausführung der Arbeiten aus diesbezüglichen Umständen entstehen können.

 

15.3 Reklamationen 

Reklamationen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsversand per Einschreiben an die Schreinerei gerichtet werden. Insofern die Reklamation von der Schreinerei als begründet anerkannt werden kann, verpflichtet sich die Schreinerei innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der eingeschriebenen Reklamation, die Reparaturarbeiten oder die Fertigstellung der Arbeiten zu vollziehen. Sollte der Kunde es ablehnen, dass die Schreinerei die notwendigen Arbeiten ausführt, die Gegenstand der Reklamation gewesen sind, und dies aus welchen Gründen auch immer, so entbindet er gleichzeitig die Schreinerei definitiv von jeglicher Verantwortung.

Wird die Reklamation von der Schreinerei als unbegründet angesehen, werden wir den Kunden  per Einschreiben davon unterrichten. Sollte keine Gegenreaktion des Kunden innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Schreibens der Schreinerei erfolgen, betrachtet die Schreinerei die Arbeiten als ordnungsgemäß erledigt und definitiv vom Kunden akzeptiert.

Alle Reklamationen, die auf einem anderen Wege als per Einschreiben sowie vom Kunden eigenhändig unterschrieben, gemacht werden, können nicht anerkannt werden.

Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung die Rechnung in ihrer Gesamtheit und am Fälligkeitstermin zu begleichen.

 

15.4 Garantie

Die Schreinerei kann nur für die von ihr ausgeführten Arbeiten garantieren. In keinem Fall kann die Schreinerei für die Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung ihrer Tätigkeit (wie z.B. die Präparation der Grundfläche bzw. -lage) verantwortlich gemacht werden, noch für eine vom Kunden oder anderen Handwerkern verursachte Unordnung im späteren Verlauf (wie z.B. verursacht durch Vibrationen oder Stöße gleich welcher Art, durch Vorbeifahren von Schwertransporter, durch den Gebrauch von korrosiven Stoffen, usw. ....)

Gleichfalls kann keine Garantie übernommen werden, wenn der Kunde sich nicht an die Gebrauchsanweisung, Unterhaltshinweisen, oder Anweisungen während den Ausführungen der Arbeiten gleich welcher Art, gehalten hat.

Zusammenfassend kann die Schreinerei nur für die ausgeführte technische Qualität der Arbeiten garantieren, unabhängig von allen ästhetischen Gegebenheiten.